Lohnsteuerberatung / Lohnsteuerhilfe für Privatpersonen Wir sind Mitglied im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. und bieten Ihnen Hilfe und Beratung • Einkommensteuererklärungen Die Lohnsteuerhilfe erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft eines Lohnsteuerhilfevereins. |
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Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das?Meine Beratungsstelle: Beratungsstellenleiter: | Die Bezeichung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details zur Beratungsbefugnis finden Sie in der Rubrik "Unsere Leistungen". Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten. Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt in örtlichen Beratungsstellen. Jede Beratungsstelle hat eine verantwortliche Beratungsstellenleiterin bzw. einen verantwortlichen Beratungsstellenleiter, der hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden muß. Hinsichtlich der Bestellung gelten strenge persönliche als auch fachliche Anforderungen. |
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Unsere Leistungen: |
Als Mitglied des staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein bieten wir insbesondere für Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich: sofern: Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich • Eigenheimzulage mit Kinderzulage Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich • Alterseinkünftegesetz Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können. Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns: Telefon (0 70 71) 2 60 93, info@lohnbuero-neu.de. |
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Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins: |
A) Aufnahmegebühr Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben. B) Jahresbeitrag Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus 1. dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
C) Beitragserhebung Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen. |