titel

Lohnsteuerberatung / Lohnsteuerhilfe für Privatpersonen

Wir sind Mitglied im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. und bieten Ihnen Hilfe und Beratung
in allen Belangen, Ihre Lohnsteuer betreffend, an:

• Einkommensteuererklärungen
• Anträge auf Lohnsteuerermäßigung im Rahmen einer Mitgliedschaft eines Lohnsteuerhilfevereins

Die Lohnsteuerhilfe erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft eines Lohnsteuerhilfevereins.
Eine Mitgliedschaft in dem Lohnsteuerberatungsverbund e.V. zahlt sich in jedem Fall aus.

Lohnsteuerhilfeverein


www.steuerverbund.de

> Unsere Leistungen
> Steuer-Schnell-Checkliste

 

Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das?

Meine Beratungsstelle:
Neue Straße 15
72070 Tübingen
Telefon (0 70 71) 2 60 93
Telefax (0 70 71) 2 52 22 6
www.steuerverbund.de

Beratungsstellenleiter:
Eugen Neu         info@lohnbuero-neu.de

Die Bezeichung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details zur Beratungsbefugnis finden Sie in der Rubrik "Unsere Leistungen".

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.

Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt in örtlichen Beratungsstellen. Jede Beratungsstelle hat eine verantwortliche Beratungsstellenleiterin bzw. einen verantwortlichen Beratungsstellenleiter, der hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden muß. Hinsichtlich der Bestellung gelten strenge persönliche als auch fachliche Anforderungen.

   

Unsere Leistungen:

Als Mitglied des staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein bieten wir insbesondere für
Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an:

Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung

einschließlich:
• Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
• Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
• Überprüfung des Steuerbescheides
• ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage

sofern:
• nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus
  Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
• bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus
  13.000/26.000 EUR p.a. (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine
   Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich

• Eigenheimzulage mit Kinderzulage
• Investitionszulage
• Kindergeld
• Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
• Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)

Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich

• Alterseinkünftegesetz
• Arbeitnehmer-Sparzulage
• Wohnungsbauprämie
• "Riester-Rente"
• Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
• Wahl der richtigen Steuerklasse

Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns: Telefon (0 70 71) 2 60 93, info@lohnbuero-neu.de.

   

Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins:

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus

1. dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
2. dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
3. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
4. den Einnahmen aus Kapitalvermögen

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Beitragsklasse

Bemessungsgrundlage in EUR

Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% Mwst.

1 bis 8.000 45,00
2 8.001 bis 16.000 67,00
3 16.001 bis 25.000 84,00
4 25.001 bis 37.000 108,00
5 37.001 bis 50.000 142,00
6 50.001 bis 75.000 181,00
7 75.001 bis 100.000 232,00
8 100.001 bis 125.000 294,00
9 ab 125.001 359,00

 

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.